Prüfungen von Privatschüler*innen im Zuge von Übertrittsprüfungen an Landesmusikschulen
Ab dem Schuljahr 2008/09 können Prüfungen von Privatschüler*innen in allen Landesmusikschulen abgehalten werden. Im Normalfall soll also der/die Privatschüler*in den/die Direktor*in der nächstgelegenen LMS kontaktieren. Die Privatschüler*innen bzw. Privatlehrer*innen erhalten Information über Anforderung und über die terminlichen Möglichkeiten.
Wichtig ist, die zeitgerechte Kontaktaufnahme mit der LMS. Sollte der/die Privatschüler*in den Theorieunterricht an der LMS besuchen, so ist der/die Schüler*in zu immatrikulieren und es ist auch Schulgeld vorzuschreiben.
Falls der/die Privatschüler*in den Theorieunterricht nicht besuchen kann/will, kann er/sie aber an der Theorieprüfung teilnehmen. Die Prüfungen laufen analog den Übertrittsprüfungen an LMS ab.
Eine "Prüfungsbestätigung" wird den Privatschüler*innen im Anschluss an die Prüfung vom Musikschuldirektor übergeben. Als Prüfungsbestätigung gilt die Urkunde des OÖ.LMSW.
Die Meldung der geprüften Privatschüler*innen an den Oö.Blasmusikverband ist wie bei den LMS-Schüler*innen vorzunehmen.
Diese Vorgangsweise wurde zwischen dem Landesjugendreferat des Oö. Blasmusikverbandes sowie dem OÖ. Landesmusikschulwerk abgesprochen.